Dresdner
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vom 16. September 2008
Neumarkt:
Grundsatzstreit über Plan-Recht
von
Ralf Redemund
Wie
detailliert darf und kann eine Stadt einem Investor vorschreiben,
wie er ein Gebäude zu errichten hat? Diese Frage erhält am Neumarkt
eine besondere Brisanz. Die Gesellschaft Historischer Neumarkt e.
V. (GHND), die sich seit zehn Jahren für die Rekonstruktion des Platzensembles
eintritt, hat hier eine komplett andere Auffassung als die Stadtverwaltung
Dresden. Am Beispiel des Bauvorhabens Rampische Straße 9 - 21 hat
sich die Debatte erneut entzündet (DNN berichteten).
GHND-Vizechef Torsten Kulke glaubt, mit dem Planungsinstrument Bebauungsplan
und einer Gestaltungssatzung historisch-orginalgetreue Rekonstruktion
am Neumarkt durchsetzen zu können. Diese Meinung hat er jetzt erneut
in einem offenen Brief an OB Helma Orosz und Baubürgermeister Herbert
Feßenmayr (CDU), der noch eine Woche im Amt ist, verkündet. Kulke
bezeichnet es als "eklatanten Fehler", in der Rampischen Straße nicht
damit gearbeitet zu haben.
Feßenmayr wiederum hat Kulke erneut scharf kritisiert. Kulke kenne
sich offensichtlich in der Planungsmaterie nicht aus. Ein Bebauungsplan
setze strenge Maßstäbe, dürfe aber nicht zu detailliert werden, zum
Beispiel eine Putte über der Türe oder eine Verzierung ums Fenster
vorzuschreiben. Dann werde der Plan überdehnt und letztlich rechtsungültig.
Mit einem Vorhabenplan und bei gutem Willen des Investors lasse sich
ein Bau sehr wohl im Detail regeln, wenn auch nicht immer zur Zufriedenheit
aller.
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