Sächsische Zeitung, 17. Januar 2014 Damit der Raum erhalten werden kann, soll die Stadt auf Einnahmen verzichten, fordert die Neumarkt-Gesellschaft. Im Trierschen Haus wurden ab 1940 jüdische Bürger auf engstem Raum zwangseingemietet, um sie später in Vernichtungslager abzutransportieren. Die GHND möchte nun, dass Kimmerle die Reste des Kellers erhält und sie der jüdischen Gemeinde für eine Gedenkstätte zur Verfügung stellt. "Das Triersche Haus war eines von etwa 30 Judenhäusern in Dresden – so viele davon sind nicht mehr erhalten", sagt Nora Goldenbogen, Vorstand der jüdischen Gemeinde. "Es wäre gut, wenn es dort eine Gedenkstätte oder eine Tafel geben könnte." Damit dem Investor diese Entscheidung leichter fällt, soll die Stadt auf Einnahmen verzichten, fordert die GHND. Bislang hat Kimmerle geplant, im Keller Abstellräume für die Mieter unterzubringen. Mit der jüdischen Gedenkstätte wäre das nun nicht mehr möglich. Die Abstellräume würden also im Keller eines Nachbarhauses eingerichtet. Dadurch wiederum würden dort Parkplätze in einer geplanten Tiefgarage wegfallen. Kimmerle muss aber laut einer städtischen Satzung eine bestimmte Zahl an Parkplätzen schaffen, sonst drohen Strafzahlungen. Pro fehlendem Parkplatz wären das 10000 Euro. Die GHND fordert deshalb, dass die Stadt in dem Fall eine Ausnahme macht. Für den Investor selbst kommt die Diskussion um die Kellernutzung zu früh. Man befinde sich derzeit in der Planung, welche Keller erhalten werden sollen. Mit einer Entscheidung sei in sechs Monaten zu rechnen, so Kimmerle. (SZ/win)
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