Sächsische Zeitung, 27. November 2014 Die Baugenehmigung soll nun nach einem vereinfachten Verfahren erteilt werden. Bedenken dagegen wischt Bürgermeister Marx beiseite. Obwohl das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für das Quartier VI am Neumarkt für unwirksam erklärt hat, will die Stadt dort weiterbauen lassen. Wie Bürgermeister Jörn Marx in der gestrigen Sitzung des Bauausschusses mitteilte, wolle man die Baugenehmigung nun nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches erteilen. Mit der Regelung, die das Bauen in dicht besiedelten Gebieten erleichtern und das Genehmigungsverfahren verkürzen soll, wäre kein extra Bebauungsplan mehr nötig. Bedenken, dass sich der Investor dann nicht mehr an architektonische Regeln halten müsse, wischte Marx beiseite. Es gebe einen städtebaulichen Vertrag. In diesem seien alle Anforderungen für das Bauen am Neumarkt enthalten. Einen Zeitpunkt, wann die Baugenehmigung erteilt wird, nannte er jedoch nicht. Das Gericht hatte den Bebauungsplan Ende September wegen formaler Fehler für unwirksam erklärt. Das Dresdner Unternehmen USD Immobilien will auf der Fläche vor dem Johanneum mehrere Wohnhäuser nach historischem Vorbild errichten. Gegen die Stadt geklagt hatte die Griebnitzsee Projektentwicklungsgesellschaft aus Berlin, der ein 4 200 Quadratmeter großes Grundstück an der Ecke Galeriestraße/Frauenstraße gehört. (SZ/win)
| |
zurück zu Aktuelles |