Sächsische Zeitung, 21. Januar 2015


Am Neumarkt geht es weiter

Weil das Gericht einen Baustopp am Kulturpalast ablehnte, kann die Stadt die Baugenehmigung für die Fläche dahinter ausreichen.

Für das sogenannte Gewandhaus-Quartier am Neumarkt vor dem Johanneum wird jetzt eine Baugenehmigung ausgereicht. Das erklärte Baubürgermeister Jörn Marx (CDU) am Montag bei einem Informationsabend des Wirtschaftsrates. Das Verwaltungsgericht Dresden hatte zwar den Bebauungsplan der Stadt für das Gebiet für nichtig erklärt. Aber dabei sei es nur um eine Kleinigkeit gegangen, so Marx. Zusätzliche Balkone wurden geplant. Die Stadt habe das als redaktionelle Änderung betrachtet und die Unterlagen nicht noch einmal ausgelegt. Ein Grundstückseigentümer hatte es anders gesehen und geklagt. Nun erteilt Marx nach einem vereinfachten Verfahren dem Bauherrn USD Immobilien Baurecht. "Jener Paragraf 34 ist die Königin der Baugenehmigung", sagte Marx vor den Wirtschafts- und Immobilienvertretern.

Inzwischen hat das Verwaltungsgericht auch einen Eilantrag zu einem Baustopp am Kulturpalast abgelehnt. Der 1969 in Betrieb genommene Kulturpalast habe Bestandsschutz. Nach dem Umbau werde es keine stärkeren Lärmbelästigungen geben als zuvor, so die Begründung. Nach den Konzerten wird zu nächtlicher Stunde die Technik abgebaut und abtransportiert. Dadurch steigt der Lärmpegel. Deshalb hat die Stadt bereits in einer für ein anderes Grundstück erteilten Baugenehmigung Fenster vorgeschrieben, die nicht geöffnet werden dürfen. Das sei rechtlich sauber, so Marx. Vom Kulturpalast gehe ein Anlagenlärm aus. Dafür gebe es noch strengere Vorschriften als beim Verkehrslärm. (SZ/kle)


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