Bebauungsplan Nr. 53 Dresden Altstadt I - Nr. 5 Altstadtkern
 
01.03.2002

Bebauungsplan Nr. 53

nochmalige Vergrößerung (nur Neumarkt)

Legende:

__
Flurstücksgrenze (aktuell)
V+VI
Anzahl der Geschosse (Normal- u. Dachgeschoß getrennt)
TG
Tiefgarage zu prüfen bzw. vorhanden
12
Historische Hausnummern
__ R Rekonstruktion der Fassade mit neuen Grundrissen entsprechend Entwurf Gestaltungssatzung 1996 (19 Gebäude)
__ RA Rekonstruktion der Fassade mit neuer Grundriss-Ergänzung entsprechend Stadtratsbeschluss vom 13.07.2000 (6 Gebäude)
__ RB Rekonstruktion der Fassade mit neuer Grundriss-Ergänzung entsprechend Stadtratsbeschluss vom 13.07.2000, falls ausreichende Dokumentationen nachgewiesen werden können. (11 Gebäude)
__ RC Rekonstruktion ggf. nach Beschlussfassung (2 Gebäude)
__ RD "Leitgrundriß" - Beispiel für ein Durchhaus (1 Gebäude)
__ RG Entscheidung durch Gutachterverfahren (1 Gebäude)
Leitbau und Fassadenrekonstruktion entsprechend Entwurf Gestaltungssatzung 1995
Leitbau und Fassadenrekonstruktion Ergänzung entsprechend Stadtratsbeschluss vom 13.07.2000
-----

Abgrenzung der historischen Quartiere, mögliche zukünftige Baulinie

----- Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Städtebaulich-gestalterisches Konzept
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches B-Plan Nr. 53 Altstadt 1 Nr. 5, Altstadtkern
 

 

Quelle:
zum "Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung - städtebaulich-gestalterisches Konzept": Stadtverwaltung Dresden, Stadtplanungsamt/ Planungsbüro



Den gesamten Plan in doppelter DIN A4-Größe finden Sie in der neuesten Ausgabe unseres Neumarkt Kuriers Heft 2/2002. (Bestellung unter Kontakt)




Vorbereitende Untersuchungen Neumarktgebiet


Eigentumsformen

Eigentumsformen

orange = Landeshauptstadt Dresden
rot = Freistaat Sachsen
gelb = WOBA Nordwest
gelb-dunkel = sonstige Bau- und Siedlungsunternehmen
dunkelblau = Private Eigentümer
hellblau = sonstige Unternehmen
hellpink = Kirchliches Eigentum


Beim Quartier IV. = Resitutionsbescheid für Teilfläche steht aus.
Hinter der Gaststätte "Szeged" = Fläche für Grundstückstausch vorgesehen.