Projektbeschreibung - Tiefgaragenkonzept Quartier V - VIII

1. Zielstellung:

Mit dem Tiefgaragenkonzept Neumarkt West soll der Bedarf an PKW-Stellplätzen für Anwohner in Höhe von 300 bis 400 Plätzen gedeckt werden.

Zugleich soll erreicht werden, dass die Straßenräume weitestgehend von Fahrverkehr frei gehalten werden.

Die Ziele lauten im Einzelnen:

- Minimierung des Ziel- und Quellverkehrs zu Gunsten der Urbanität in den Fußgängerzonen Galeriestraße, Rosmarienstraße, Schlossstrasse Sporergasse, Schössergasse, Jüdenhof, Frauenstraße.

- Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger

- Multifunktionale Nutzung der Straßenräume für Kultur, Gastronomie, Handel.

- Vermeidung von Ein- und Ausfahrten entlang der Häuserfronten zur Minimierung von Gefahrenzonen und Gestaltungsbrüchen in den Fassaden.

Diese Zielstellung verlangt, dass die Zufahrten zu den Tiefgaragen nicht von den Straßenräumen des Gebietes Neumarkt West erfolgen.

Das Konzept sieht daher die Mitnutzung der Zufahrten für die geplante Altmarkt-Tiefgarage vor, die auf der Wilsdruffer Straße errichtet werden.

Über eine unterirdische Erschließungsachse Galeriestraße werden alle Tiefgaragen erschlossen, so dass Ziel- und Quellverkehr (Anlieger, Anwohner, Güterverkehr) nicht im oberirdischen Straßensystem erfolgt.

 

2. Bauliche Lösung

Alle Quartiere des Bereiches Neumarkt West erhalten Tiefgaragen im Kellergeschoss. Sie werden über die unterirdische Sammelgasse Galeriestraße erschlossen. Die Zufahrt ist durch eine zweite weitere Schranke nur für die Anwohner möglich.

Der gesamte Bereich Tiefgarage ist an die Sicherheitstreppenhäuser der Gebäude angeschlossen. Brandschutzschleusen schotten die Garagen von den Treppe- und Fluranlagen ab.

Im Bereich Neumarkt Nord-West (Quartiere VII und VIII) erfolgt die Erschließung über ein Ringsystem. Es beginnt am Abzweig Galeriestraße-Rosmariengasse, verläuft in Richtung Norden unter dem Jüdenhof, in Richtung Westen mittig durch Quartier VIII ( 40 PKW-Stellplätze), in Richtung Süden durch Quartier VII, in Richtung Osten unter der Rosmariengasse (25 PKW-Stellplätze Ebene –1) zum Ausgangs­punkt zurück. Das Ringsystem ist Teil des Sicherheits- und Havariekonzeptes.

Die Entlüftung und Entrauchung erfolgt in den einzelnen Quartieren über Dach mittels Lüftungkanälen. Diese sind entsprechend den Brandschutzbestimmungen zu verkleiden. Für den Zweck sollten vorrangig die auf den Leitbauten sitzenden Schornsteine zum Einsatz kommen, um eine gefälligere Dachlandschaft zu erzeugen.

Blockumfahrung

Die Andienung des Kulturpalastes erfolgt ebenerdig über eine Blockumfahrung.

Die Trucks fahren über die Wilsdruffer Straße aus Richtung Osten / Pirnaischer Platz kommend bis in Höhe Altmarkt. Hier biegen sie rechts in die Galeriestraße ein.

Im Bereich Rosmariengasse, Quartier VI / VII ist eine Tiefgarage in 2 Ebenen möglich. (Gesamtkapazität 180 PKW-Stellplätze)

Von der unterirdischen Erschließungsachse Galeriestraße wird die Ebene –1 erschlossen (65 PKW-Stellplätze)

Andienung Kulturpalast

Die Andienung Technik und Requisite des Kulturpalastes erfolgt ebenerdig von der Nordseite her.
Auf der Rosmariengasse wird dafür ein 3 Meter breiter Wirtschaftsstreifen über eine Länge von 70 Metern abmarkiert.

Zufahrt: Die Trucks fahren vom Pirnaischen Platz kommend über die Wilsdruffer Straße bis zum Altmarkt.

Hier biegen sie rechts in die Galeriestraße ein und fahren Richtung Norden bis zum Abzweig Rosmariengasse.

Die Südseite der Rosmariengasse dient als Andienungszone des Kulturpalastes. Die Trucks haben ihre Stellplätze auf einem abmarkierten Funktionsbereich.
Der Güterverkehr erfolgt über eine Laderampe in seitlicher Parallellage.

Abfahrt: Die Trucks verlassen die Andienungszone über die Rosmariengasse in Richtung Westen und biegen in die Schloßstraße ein.

Sie fahren weiter in Richtung Wilsdruffer Straße, biegen nach Rechts in Richtung Postplatz ein und fahren aus.

An- und Abfahrt der Trucks erfolgt außerhalb der Ladenöffnungszeiten bei geringem Aufkommen des Fuß- und Radverkehrs.

Finanzierung

Die Umsetzung des Konzeptes bedarf der Einflussnahme auf die Einzelprojekte hinsichtlich Projektbeteiligung.und Projektabgrenzung.

Der Bereich Galeriestrasse ist anteilmäßig von den Bauherren der Quartiere V, VI und VII zu finanzieren. Dazu ist es erforderlich, dass die Stadt Dresden sog. Städtebauliche Verträge schließt.
In ihnen werden sämtliche Forderungen und Modalitäten geregelt, die die Errichtung der Erschließungs-anlagen betreffen.

Planskizze Tiefgaragenkonzept (pdf)

Dresden, Januar 2007

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