Dresdner Neueste Nachrichten
vom 16. September 2008

Neumarkt: Grundsatzstreit über Plan-Recht

von Ralf Redemund

Wie detailliert darf und kann eine Stadt einem Investor vorschreiben, wie er ein Gebäude zu errichten hat? Diese Frage erhält am Neumarkt eine besondere Brisanz. Die Gesellschaft Historischer Neumarkt e. V. (GHND), die sich seit zehn Jahren für die Rekonstruktion des Platzensembles eintritt, hat hier eine komplett andere Auffassung als die Stadtverwaltung Dresden. Am Beispiel des Bauvorhabens Rampische Straße 9 - 21 hat sich die Debatte erneut entzündet (DNN berichteten).
GHND-Vizechef Torsten Kulke glaubt, mit dem Planungsinstrument Bebauungsplan und einer Gestaltungssatzung historisch-orginalgetreue Rekonstruktion am Neumarkt durchsetzen zu können. Diese Meinung hat er jetzt erneut in einem offenen Brief an OB Helma Orosz und Baubürgermeister Herbert Feßenmayr (CDU), der noch eine Woche im Amt ist, verkündet. Kulke bezeichnet es als "eklatanten Fehler", in der Rampischen Straße nicht damit gearbeitet zu haben.
Feßenmayr wiederum hat Kulke erneut scharf kritisiert. Kulke kenne sich offensichtlich in der Planungsmaterie nicht aus. Ein Bebauungsplan setze strenge Maßstäbe, dürfe aber nicht zu detailliert werden, zum Beispiel eine Putte über der Türe oder eine Verzierung ums Fenster vorzuschreiben. Dann werde der Plan überdehnt und letztlich rechtsungültig. Mit einem Vorhabenplan und bei gutem Willen des Investors lasse sich ein Bau sehr wohl im Detail regeln, wenn auch nicht immer zur Zufriedenheit aller.

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