Presseerklärung der GHND vom 14.09.2006

 

Presseerklärung der GHND vom 14.09.2006
zum durch den Stadtrat gebilligten städtebauliches Konzept

Im wieder erstehenden Platzbild des Neumarkts gründet sich die städtebauliche Wirkung auf ein anspruchsvolles Miteinander von Rekonstruktionen (Leitbauten) und solchen Neubauten, denen kein historisches Vorbild zugrunde liegt, die sich mit ihrer zeitgenössischen Architektursprache aber harmonisch in das Gesamtensemble einfügen sollten.

Dass hinsichtlich Entwurfstätigkeit und Bauausführung die Standpunkte von Investoren und der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. (GHND) nicht immer miteinander verträglich sind, liegt wohl in der Natur der Sache. Aus jüngster Vergangenheit sei auf den Dissens bezüglich des Staffelgeschosses beim Quartier V/2 verwiesen (Schütz-/Köhlersches Haus, Investor: Diakoniewerk Martinshof Rothenburg/OL) Wir nehmen den Disput, inwieweit ein gestaffeltes Dachgeschoss hier passend sein kann, zum Anlass, die Verbindlichkeit des Gestaltungskonzeptes Neumarkt sowie Prozesse der Entscheidungsfindung und der Einflussnahme in solchen Gestaltungsfragen grundsätzlich zu hinterfragen.

Grundlage für gestalterische Vorgaben und Richtschnur für Bauherren und planende Architekten sind für Grundstücke, welche sich in städtischer Hand befinden, das städtebaulich-gestalterische Konzept für den Neumarkt, Beschluss Nr. 1272-28-2001 des Stadtrats vom 17.1.2002. Dem Stadtentwicklungsausschuss – dem beschließenden Gremium des Stadtrates – arbeitet die Gestaltungskommission Neumarkt Beschluss-Empfehlungen für diese Grundstücke zu.

Auch für Grundstücke die sich in privater Hand befinden arbeitet die Gestaltungs-kommission Neumarkt den Bauherren Empfehlung zu. Allerdings sind diese ohne rechtliche Bindung. Auch die Gestaltungskommission musste in letzter Zeit die fehlenden Einflussmöglichkeiten bei einem anderen Vorhaben zur Kenntnis nehmen. Die Gestaltungskommission ist eine unabhängige begleitende Expertenkommission, deren Mitglieder nach einer zeitlichen Vorgabe teilweise durch andere ersetzt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Verbindlichkeit des für städtische Grundstücke geltenden

Gestaltungskonzeptes. So sind unter anderem folgende Punkte im städtebaulich-gestalterischen Konzept festgehalten:

  • alle Neubauten müssen sich an der historischen Bebauung orientieren (Pkt. 5)
  • gestalterischer Grundsatz der Neubauten sollte behutsames, selbstbewusstes Einfügen sein (Pkt. 7)
  • zu bevorzugen sind regionaltypische Materialien für die Oberflächengestaltung (Pkt.12)
  • alle den Neumarkt umgrenzenden Bauten erhalten Sattel- oder Mansarddächer gedeckt mit roten Tonziegeln (Pkt. 12)

Im Falle vom Quartier V/2 (hier handelt es sich um Grundstücke, welche sich in städtischer Hand befinden) sind sowohl Gestaltungskommission als auch Stadtentwicklungsausschuss von den Vorgaben abgewichen. Die Begründung hierfür akzeptieren wir nicht. Für uns liegt die Frage nahe, inwieweit der Passus „Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Gestaltungsbeirats“ es ermöglicht, jedwedes Umgehen der Festsetzungen des Gestaltungskonzeptes zu begründen.

Wenn sich die GHND in Diskussionen um Gestaltungs- und Ausführungsfragen einbringt, so liegt ihrem Handeln das Ergebnis des Bürgerbegehrens mit über 63 000 Unterzeichnern zugrunde – eine Meinungsäußerung, welche hinreichend Rückhalt für die GHND darstellt. Vor dem Hintergrund dieser breiten Zustimmung legen wir dem Stadtrat nahe, die Meinung der GHND vor Verabschiedung von Projekten im Stadtentwicklungsausschuss nochmals anzuhören, ihr dazu ein Rederecht im Stadtentwicklungsausschuss einzuräumen. Dadurch könnten die Entscheidungsträger die Meinung eines beträchtlichen Teils der an solchen Fragen interessierten Dresdner Bevölkerung erfahren.

Der Vorstand

 


 

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