Planungsgruppe mit
Neumarkt-Gestaltungssatzung
 
 

Dresden, Lageplan Neumarkt, Zeichnung von K. Lässig
("Leitbauten" als Rekonstruktionen blau).



Die Stadtverwaltung Dresdens hat 1993 einer Planungsgruppe den Auftrag gegeben, eine Gestaltungssatzung für den gesamten Neumarktbereich zwischen Schloßstraße und Schießgasse auszuarbeiten. Mit dieser Aufgabe wurde ein Team von acht Architekten beauftragt, welches von der Architektenkammer Dresden vorgeschlagen wurde. Mit dem Bereitstellen historischen Materials (Unterlagen, Pläne, Fotos) versuchte das Landesamt für Denkmalpflege Dresden den ausgezeichneten Quellenbestand zum Neumarkt in die Arbeit einfließen zu lassen.
Das vorgelegte Ergebnis der Planungsgruppe orientiert sich im Straßenverlauf am Vorkriegszustand, obwohl auch Gebäude, die schon 200 Jahre nicht mehr existieren, wie das alte Renaissancegewandhaus und die Hauptwache, mit in die Planung aufgenommen wurden. Im Einzelnen werden aber auch ehemals geschlossene Blockränder aufgehoben zugunsten eines Passagensystems wie dem zwischen Landhausstraße und Rampischer Straße. Die für die Dresdner Barockhäuser typischen Höfe sollen nur in Ausnahmefällen wiedererstehen. Stattdessen wurden große blockfüllende Innenhöfe vorgesehen.
Ursprüngliche Baufluchten und Gebäudehöhen sollen im wesentlichen wiederhergestellt, die alte Parzellenstruktur angestrebt werden. Besonders gut dokumentierte Gebäude sollen als "Leitbauten" in ihrer historischen Fassung rekonstruiert werden. Den Großteil neu zu errichtender Gebäude (ca 85%) allerdings möchte die Planungsgruppe in moderner Formensprache gebaut sehen. Man erhofft sich, trotz bindender Regularien wie Ziegeldächer, Fassadengliederung und Farbleitplänen eine eigenständige, originale Architektur im zeitgenössischen Ausdruck. Zum Teil werden in den vom Neumarkt abgewandten Gassen auch Gebäude mit modernen Staffelgeschossen und Flachdächern zugelassen (z.B. Salzgasse). Regional typische Baumaterialien sollen die Grundlage des Entwurfs bilden, können aber im Sinne einer gegenwartsbezogenen Gestaltung "modifiziert" werden.

Im folgenden ein Auszug aus der Gestaltungssatzung die Leitbauten betreffend: Text aus: Die Dresdner Frauenkirche. Jahrbuch 1996;
Walter Köckeritz, Zur künftigen Gestaltung des Neumarktes in Dresden

"Leitbauten dürfen grundsätzlich nur dort errichtet werden, wo dies an dem ursprünglichen Standort möglich ist. Der Grad der Rekonstruktion wird bestimmt durch die Vollständigkeit vorhandener Dokumentationen. Dabei können drei Kategorien zur Anwendung gelangen:
- Vollständige Wiederherstellung der Fassade und der Hauptgrundrißstruktur; (im Plan blau eingezeichnet)
- Wiederherstellung der gut dokumentierten Fassade bei neu zu gliederndem Grundriß
-Wiederherstellung der Hauptgrundrißstruktur bei neu zu gestaltender Fassade.
Innerhalb dieser Kategorien werden folgende Leitbauten vorgesehen:
-Rampische Straße 1,7,19,33 ; An der Frauenkirche 16; British Hotel; Hotel de Saxe; Regimentshaus; Schützhaus; Frauenstraße 9; Jüdenhof 1 (Regimentshaus),5 (Dinglingerhaus); Köhlersches Haus; Bosesches Haus; Schloßstraße 30; 32; 34; 36 (Südteil); Sporergasse 2; Schössergasse 25, 27 (Zechsches Haus); Neumarkt 2 (Waigelsches Haus); Kanzleihaus; Cosel- und Kurländer Palais.
Die Frauenkirche, die den Neumarkt umgebenden Solitäre und die genannten Leitbauten liefern nun für die weitere Bebauung Anhaltspunkte für die Entwicklung einer eigenen, zeitgemäßen Formensprache."


Planungsgruppe Neumarkt: Abwicklung Augustusstraße
Vorgaben der Gestaltungssatzung mit Weigelschem Haus als Leitbau.
Zeichnung von W. Köckeritz


zum Vergleich Zustand vor 1945: Abwicklung Augustusstraße
(Planungsgruppe Neumarkt)


Quelle der Abbildungen: Die Dresdner Frauenkirche. Jahrbuch 1996.
Dieter Stölzel und Walter Köckeritz, Zur künftigen Gestaltung des Neumarktes in Dresden