Städtische Planung
 
 

Städtebauliches gestalterisches Konzept. Übersichtsplan.
Dezernat Stadtentwicklung und Bau/ Stadtplanungsamt Dresden - 01.12.2001
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Städtebaulich-gestalterisches Konzept für den Neumarkt


Am 17.01.2002 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 1272-28-2001 das Städtebaulich-gestalterische Konzept für den Neumarkt vom 01.12.2001 in einer modifizierten Fassung des Satzungstextes aus dem Beschluss vom 28.06.1996 erneut beschlossen. Dieses Konzept bildet die Grundlage des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und sagt aus:

Präambel

Der mittelalterliche Stadtgrundriss des Bereiches Neumarkt ist bis auf nach 1945 überbaute Einzelflächen in dem unter § 1 angegebenen Geltungsbereich in seiner Struktur erhalten.

Das überlieferte Straßennetz, in vielen noch unbebauten Flächen die Struktur der Flurstücke, die Proportionen der im Aufbau befindlichen Frauenkirche und die erhaltenen staatlichen und städtischen öffentlichen Bauten, prägen entscheidend die Maßstäblichkeit dieses Bereichs des Stadtkerns.

Der Wiederaufbau steht deshalb im Blickpunkt eines europaweiten Interesses, weil er als Synonym für die städtebaulich-architektonische Gestaltung historisch bedeutender Stadtensembles angesehen wird.

Gleichzeitig wächst die Erwartung der Grundstückseigentümer im Gebiet, die Voraussetzungen für die Bebauung ihrer Areale geschaffen zu sehen. Und nicht zuletzt wünschen die Dresdner, dass die Bebauung im Umfeld der Frauenkirche Zug um Zug in den nächsten Jahren erfolgen kann.
Das vorliegende Material soll als Grundlage für die gestalterischen Vorgaben und als Richtschnur für Bauherren und planende Architekten dienen.

 

Örtlicher Geltungsbereich

Das städtebaulich-gestalterische Konzept gilt für den Bereich Neumarkt des Altstadtkerns Dresden gemäß Plandarstellung. Es bildet auch die Grundlage der Aufstellung der Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes.

Sachlicher Geltungsbereich

  1. Aufgrund des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes, das die Grundlage des aufzustellenden Bebauungsplanes bildet, sind alle laut SächsBO genehmigungspflichtigen Vorhaben im Bereich des Neumarktes zu erarbeiten und zu prüfen.

  2. Die festzulegenden Verfahrenswege, wie die Erarbeitung von Vorhaben- und Erschließungsplänen für große Investitionsvorhaben oder Anträge auf Einzelbauvorhaben gemäß § 34 BauGB und Teilbebauungspläne, sowie die Ausschreibung von Realisierungswettbewerben müssen auf den Bestimmungen des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes aufbauen.

Textliche Festlegungen im Geltungsbereich

  1. Die historische städtebauliche Raumstruktur ist Grundlage für alle Gestaltungsmaßnahmen.
    Die heute noch im Bereich ablesbare oder dokumentierte Quartiersstruktur mit den erhaltenen historischen Bauten ist aufzunehmen und wiederherzustellen. Die räumliche Dimensionen der Plätze, Straßen und Gassen sind wieder sichtbar zu machen. Das bedingt die Aufnahme des Stadtgrundrisses vor der Zerstörung 1945 mit:

    -    der Übernahme der Baufluchten, soweit das noch möglich ist,
         und der Wiederherstellung der Bauflucht des alten Gewandhauses,
    -    die weitgehende Aufnahme der alten Parzellenstruktur, soweit dazu rechtliche
         Voraussetzungen bestehen,
    -    die Wiederaufnahme von gut dokumentierten - im Plan Maßstab 1 : 1000
         gekennzeichneten Gebäude - als Leitbauten sowie der dokumentierten Fassaden,
    -    die Wiederaufnahme der Moritzstraße bis zur Wilsdruffer Straße zur Vorbereitung
         eines späteren Bauabschnittes

  2. Die in den Neubauten einzuordnenden Funktionen sind dem Charakter des Stadtkernbereichs entsprechend anzupassen

    Der Charakter des Neumarktbereiches soll als wichtiger Teil des historischen Stadtkerns durch folgende Hauptnutzungen geprägt werden:


    -    Konzentration historischer Bauten mit vorwiegend musealer Nutzung (Schloss,
         Stallhof, Verkehrsmuseum, Ausstellungsgebäude auf der Brühlschen Terrasse,
         Albertinum, Kurländer Palais, Museum für Stadtgeschichte),
    -    Konzentration von Kultur- und Versammlungsstätten, Galerien und Sammlungen,
         das betrifft zum Beispiel: Den Umbau des Kulturpalastes als Spielstätte der
         Dresdner Philharmonie, den Wiederaufbau des Ausstellungsgebäudes auf der
         Brühlschen Terrasse als Ausstellungs- und Begegnungsstätte, den Neubau eines
         Kammermusiksaales und weiterer Säle unterschiedlicher Nutzungen (Tagungen,
         repräsentative Empfänge, spezielle Ausstellungen etc.) am Standort Altes
         Gewandhaus
    -     Konzentration gewerblicher Einrichtungen, wie kleinteiliger Geschäfte des
         gehobenen Standards, Gaststätten mit spezifischem Flair, Kunsthandwerk,
         sächsischem Handwerk, - Kleine Hotels der vorwiegend mittleren Preisklasse,
    -    Einbeziehung von Büroflächen für Kanzleien, Praxen, Institute etc.
         Die geschlossenen Büroeinheiten sollen 300 qm in der Regel nicht überschreiten.
         Die Einrichtung größerer Büroflächen bedarf spezieller Abwägung,
    -    Einbeziehung von mindestens 20 bis 25 % der zur Verfügung stehenden
         Geschossfläche ohne EG für Wohnungen. Der Wohnanteil (vorwiegend in den OG)
         ist unabdingbarer Bestandteil des Bereichs. Dazu zählen auch Appartements,
         kleine Hotels.
    -    Die Mischnutzung der Gebäude ist unter Beachtung des Gebäudemaßstabes und
         der Geschosshöhen zu gewährleisten.

  3. Maßstab für die städtebauliche und architektonische Gestaltung sind die Frauenkirche, dass Residenzschloss und weitere Bauten des historischen Umfelds

    Die Neumarktbebauung ist entsprechend dem Vorkriegszustand überwiegend kleinmaßstäblich wieder zu errichten, um für die vorhandenen Repräsentationsbauten einen Bedeutungsmaßstab zu schaffen.

    Die stadträumlich und zeitliche Verknüpfung mit den Baumaßnahmen an der Frauenkirche und weiteren Repräsentationsbauten sind für die Wiederherstellung der Neumarktbebauung wichtige Anliegen.

  4. Innerhalb der Quartiere des Neumarktbereichs sind einige historisch und architektonisch wertvolle Bauten wieder zu errichten.

    Der Grad der Rekonstruktion ist abzuleiten aus der Vollständigkeit vorhandener Dokumentationen. Zwei Kategorien der denkmalpflegerischen Rekonstruktion sind zugrunde zu legen:

    -    vollständige Wiederherstellung der Fassade und der Hauptgrundrissstruktur,
    -    Wiederherstellung der gut dokumentierten Fassade bei neu zu gliederndem
         Grundriss,
    -    ein beispielhafter Durchhausgrundriss.

    Innerhalb dieser Kategorien werden die im Plan dargestellten Leitbauten vorgesehen.

  5. Alle Neubauten im Planungsbereich ordnen sich dem Hauptbau Frauenkirche unter und beziehen sich in ihrer Maßstäblichkeit auf die Leitbauten

    -    Für den neu zu gestaltenden Bereich gilt der Grundsatz, dass alle Neubauten
         sich an der historischen Bebauung orientieren müssen. Die Vielgestaltigkeit und
         Kleinteiligkeit der Bürgerhausquartiere ist auf der Grundlage der Hausparzelle, des
         Straßenverlaufs, der Dachausbildung, der Fassadengliederung der Fensterform, der
         Sockel- und Erdgeschossausbildung, der Betonung durch bauliche Akzente, wie
         Erker oder anderer Akzente, Verhältnis Wand zu Fensteröffnung oder auch auf der
         Basis eines Hofhauses anzustreben.

  6. Archäologische Grabungen auf dem stadtgeschichtlichen, hoch bedeutsamen Gebiet sind frühzeitig zu sichern und festzulegen

    -    Die zu überplanenden Quartiere liegen in einem für die Geschichte der Stadt hoch
         bedeutsamen Gebiet. Es ist daher bei einer Neubebauung auf eine möglichst
         archäologieschonende Bebauung zu achten. Sollten Bodeneingriffe in bislang in
         ihrer Substanz erhaltenen Zonen unabweisbar sein, sind rechtzeitig vor Baubeginn
         archäologische Untersuchungen durchzuführen. Darüber hinaus ist zu prüfen,
         inwieweit archäologische Befunde, wie beispielsweise bauliche Reste in die
         Neubauvorhaben, zu integrieren sind. Das gilt besonders für erhaltene alte Keller
         (Brandkataster), Reste der Stadtmauer, des Frauentores, der Grüfte unter der
         Hauptwache etc.

  7. Neu zu errichtende Gebäude sind nach Art und Maß in das Quartier mit den historischen Dimensionen einzufügen

    -    Um funktionell gute Grundrisse zu erreichen, ist unter Umständen eine
         Zusammenlegung bis zu 3 Parzellen möglich. Die Konsequenzen zu den bisherigen
         Fassaden sind je Quartier zu prüfen. Die in den Zielstellungen der Quartiere
         getroffenen Festlegungen zu Achsmaßen, Geschosshöhen, Gesims-
         und Firsthöhen sind Grundlage für eine detaillierte Gestaltung, die auch die
         Möglichkeit des gestalterischen Kontrastes nicht ausschließt.
    -    Heimische Baustoffe sind bevorzugt einzusetzen, der gestalterische Grundsatz der
         Neubauten sollte bedeutsames, selbstbewusstes Einfügen sein.

  8. Integration oder Rückbau der nach dem 2. Weltkrieg errichteten Neubauten ist in den jeweiligen Bauabschnitt der Quartiere festzulegen

    -    Entscheidungen dafür sind zu treffen unter Beachtung der realen Situation in den
         Quartieren. Eine etappenweise Lösung ist zu bevorzugen. Das betrifft:
    -    Quartier 3, Landhausstraße mit dem teilweisen oder vollständigen Abriss des
         Abschnittes 3/2, Erweiterungsbau von 1976 und dem Neubau eines differenzierten
         Gebäudeensembles unter beratender Einbeziehung der Projektgruppe
         Stadtentwicklung des Landes Sachsen,
    -    Quartiere 4 und 5, Wilsdruffer Straße mit der Einbindung der Wohn- und
         Geschäftsbauten bis zur Neugestaltung der Wilsdruffer Straße,
    -    Quartier 7, Schlossstraße mit der Einbindung des Kulturpalastes und seinen
         Ergänzungsbauten.

  9. Die Gestaltung der Straßen und Plätze nimmt historisch gewachsene Strukturen, Blickbeziehungen und Gestaltungselemente auf

    Das betrifft:
    -    die Beibehaltung, Ergänzung und Wiederherstellung der alten Fußsteige und
         des Pflasters,
    -    die Übernahme bzw. Ergänzung des Maßstabes der alten Stadtbeleuchtung,
    -    das Vermeiden störender technischer Einrichtungen im öffentlichen Raum,
    -    den Einsatz von Bäumen und Pflanzgruppen am Georg-Treu-Platz.

  10. Das Planungs- und Baurecht ist auf der Grundlage des städtebaulich-gestalterischen Konzeptes und dessen erläuternden Empfehlungen sofern erforderlich herbeizuführen.

    -    Das Genehmigungsverfahren wird durch einen Beirat zum Bereich Neumarkt unter
         Bezugnahme auf das jeweilige Quartier begleitet.
    -    Für die dem städtebaulich-gestalterischen Konzept entsprechende Beantragung
         sind Pilotprojekte als beispielgebend anzustreben.

  11. Der individuelle Fahrverkehr ordnet sich dem verkehrsberuhigten Erschließungsprinzip des Bereichs unter:

    -    Parken ist vorzugsweise für die im Bereich wohnenden oder beschäftigten Bürger
         in Tiefgaragen, vorwiegend der Quartiere 1/3/4 zu gestatten. Entsprechende
         Regelungen sind zu treffen.

  12. Für die einzelnen Häuser in den Quartieren sind folgende Festsetzungen erforderlich:

    -    Die neu zu gestaltenden Häuser müssen sich entsprechend den Forderungen der
         Quartiersstudien (z. B. Hofhaus), in der Proportion und in der Gliederung in das
         Straßenbild einfügen. Mit den Neubauten darf keine Vereinheitlichung des
         Straßenbildes eintreten.
    -    Gebäude, die in der Breite erheblich über die historische Parzellenbreite
         hinausgehen, sind durch Auflösung in Bauteile entsprechend den Proportionen der
         umgebenden Bebauung zu gliedern
    -    Die für den Neumarktbereich typischen Fassadengliederungselemente und
         Materialien sind bei Neubauten in den Grundsatz des Entwurfes einzubeziehen.
         Eine Orientierung an den Leitbauten ist dabei erforderlich. Die in den Erläuterungen
         zu den einzelnen Quartieren 1996 festgelegten städtebaulichen Betonungen durch
         Erker, französische Fenster oder Austritte etc. sind zu beachten. Balkone und
         Loggien an den Straßenfronten sind nicht zulässig. Arkaden, massive Vordächer
         und Passagen sind nur im Einzelfall einzusetzen.
    -    Zu bevorzugen sind regionaltypische Materialien für die Oberflächengestaltung.
         Gemusterte, dekorative, modische Putze und Farben und Verkleidungen mit
         ortsuntypischen Natursteinplatten sind auszuschließen. Für Putzfassaden ist ein
         Glattputz anzuwenden.
    -    Für die Farbpalette des Neumarktes sind gebrochene Weiß- und Ockertöne in
         Annäherung an den historischen Kalkputz zu bevorzugen. Für alle Straßenzüge und
         Platzräume sind der Dringlichkeit entsprechend Farbleitpläne auszuarbeiten. Den
         Quartieren 1/2/3/4 ist dabei der Vorrang zu geben.
    -    Anzahl und Größe der Fensteröffnungen sollen sich an den überlieferten
         Fassadenstrukturen der Quartiere orientieren.
    -    Die Ladenzonen müssen sich in der Außengestaltung der Fassadengliederung
         unterordnen. Großflächige Abfangungen sind zu vermeiden.
    -    Als Wetter- und Sonnenschutz sind nur bewegliche Markisen zulässig. Sie sind auf      die Fenstergröße zu bemessen und dürfen in geschlossenem Zustand nicht vor der
         Fassade stehen. Markisen sind farbig auf die Farbgestaltung der Fassade
         abzustimmen.
    -    Alle den Neumarkt und die Schlossstrasse umgrenzenden Bauten erhalten Sattel-
         oder Mansarddächer gedeckt mit roten Tonziegeln. Dachaufbauten sind ortstypisch
         auszuführen und müssen mit der Dachdeckung im Material harmonieren,
         Abweichungen bedürfen der Zustimmung des Gestaltungsbeirates. Antennen sind
         als Sammelantennen möglichst im Dachbereich auf der straßenabgewandten Seite
         zu installieren.

    Werbungen sind nur in Erdgeschosszonen zulässig; sie sind den Proportionen der Fassade anzupassen und bedürfen einer grundsätzlichen Zustimmung in der Phase der Bauvorbereitung. Lichtwerbeanlagen sind nur in den Farben weiß und gelb gestattet. Werbeanlagen mit wechselndem Licht sind nicht erlaubt.

 

 


Anmerkung der GHND:

Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. hat bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass am bestehenden städtebaulich-gestalterischen Konzept Änderungen vorgenommen werden müssen und dieses Konzept zur Gestaltungssatzung erhoben werden soll. Sie tritt dafür ein, dass noch folgende Änderungen umgesetzt werden:

1. zu den vorhandenen Leitbauten/Leitfassaden sollen folgende Rekonstruktionen hinzugefügt werden:

Landhausstraße 3, 5,13 (einschließlich Gartenfassade), Landhausstraße 15, Rampische Straße 4, 6, beim Palais Hoym die Wiederherstellung des Verbindungsflügels, des Gartensaales und des Rückgebäudes an der Rampischen Straße 16/18, Neumarkt 10 (Hotel Stadt Rom), Moritzstraße 2, 4, 6, Kleine Kirchgasse 5, Galeriestraße 12,14, 17, Neumarkt 13, 14, 17, Schössergasse 14, Schloßstraße 24

2. Gewandhaus

Die Bebauung des Gewandhausgrundstückes wird aus städtebaulichen Gründen abgelehnt. Der Neumarkt soll im Zustand vor seiner Zerstörung am 13. Februar 1945 wiederhergestellt werden.

3. Kulturpalast
Der Kulturpalast und die Quartiere VI, VII-1 und VII-2 müssen im Zusammenhang mit dem Neumarkt gesehen werden. Die GHND schlägt eine verträgliche Einbindung durch den teilweisen Abbruch des rechten Flügels des Kulturpalast vor, um den alten Straßenverlauf der Galeriestraße wieder herstellen zu können.

4. Wiederherstellung der stadträumlichen Situation

Neben der Wiederherstellung des Verlaufes der Galeriestraße, ist mittel und langfristig auch der Durchbruch der Moritzstraße, Schuhmachergasse und kleinen Kirchgasse zur Wilsdruffer Straße vorzusehen.

5. Keller

Erhalt und Integration sämtlicher nutzbarer Keller oder Kellersubstanz des 15. bis 18. Jahrhunderts

6. Qualitätssicherung

Für die Ausführungsphase der einzelnen Bauprojekte soll ein Gremium aus ausgewiesenen Experten gebildet werden, welches gegenüber den Bauherren beratende Funktionen wahrnimmt. Dies hat sich besonders bei schwierigen Bauvorhaben im staatlichen oder halbstaatlichen Sektor bewährt. Dem Stadtrat kommt dabei die Bildung dieses Gremiums zu. Die bisherigen Aufgaben der Gestaltungskommission sind auf das Genehmigungsverfahren beschränkt (siehe textliche Festlegungen, Absatz 10)

 

Stadtplan Historischer Palais und Bürgerhäuser um den Dresdner Neumarkt
Stadtplan Historischer Palais und Bürgerhäuser um
den Dresdner Neumarkt. Dresden 2001,
Hersg. Gesellschaft Histor. Neumarkt Dresden
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