Bürgerbegehren
 
 

23.04.2004
Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden hat am 23.04.2004 über ihren Rechtsanwalt Klage beim Verwaltungsgericht Dresden gegen den Stadtrat der Landeshauptstadt und die Landeshauptstadt Dresden eingereicht. Näheres zur Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens und der Stimmenauszählung

04.11.2003

Der Vorstand der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. gibt folgendes bekannt:
1.) Die "Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V." hat ein externes Rechtsgutachten zur Klärung der Frage in Auftrag gegeben, ob das Bürgerbegehren "Ja! Zum historischen Neumarkt" rechtmäßig ist oder nicht.
2.) Der Gutachter, der Dresdner Staats- und Verfassungsjurist Rechtsanwalt Peter Neumann, Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der TU-Dresden, kommt in dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren mit der Rechtsordnung in Einklang steht. Das Bürgerbegehren ist zulässig.
3.) Das Bürgerbegehren ist danach gerichtet auf: a) die Verabschiedung eines Planaufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch den Rat der Landeshauptstadt Dresden
b) den Erlaß einer Gestaltungssatzung gem. § 83 Abs. 1 SächsBauO durch den Rat der Landeshauptstadt Dresden
c) den Eckpunkt historische Orientierung an dem Zustand des Dresdner Neumarktes am 13.Februar 1945, d. h. vor seiner Zerstörung durch die Bombenangriffe.
d) Die historische Orientierung an dem Zustand vor der Zerstörung im Februar 1945 gilt gleichermaßen für den Beschluß der Stadt Dresden einen Bauleitplan aufzustellen und den Erlaß der Gestaltungssatzung


Um eine eventuelle Prozessführung nicht zu gefährden, können wir leider keine weitergehenden Aussagen hier veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis.


Torsten Kulke, Stellv. Vorsitzender GHND e. V








Am 16. April 2003 fand die feierliche Überreichung der gesammelten Unterschriften in 40 (!) Aktenordnern an Oberbürgermeister Roßberg (rechts) und Baubürgermeister Feßenmeyer (links) statt (mitte: GHND-Vorsitzender Reimann).



Am 16. April 2003 wurden durch die Unterzeichner des Bürgerbegehrens die Unterschriften an Baubürgermeister Herbert Feßenmayr und Oberbürgermeister Ingolf Roßberg übergeben. Die Unterzeichner geben folgendes Endergebnis bekannt:

abgegebene Stimmen: 67.903
davon wahlberechtigte Dresdner: 63.338 Stimmen
Besucher/Einwohner angrenzender Gemeinden: 4.565 Stimmen

Die benötigte Stimmenzahl lag bei ca. 57.600 Stimmen. Das sind 15 % der wahlberechtigten Dresdner und eines oder überhaupt das höchste Quorum in der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist die erste Etappe geschafft und wir hoffen nun auf positivere Signale für eine engere Zusammenarbeit zwischen Stadt, den Investoren und der GHND. Eine tolle Team-Leistung. Die Unterzeichner bedanken sich bei allen aktiven Mitgliedern des Vereins, die diese Leistung erst möglich gemacht haben. Es ist IHR Ergebnis.


Stadtverwaltung Dresden hält Bürgerbegehren für unzulässig
(Juni 2003)
"Die Stadt hält das Bürgerbegehren zum historischen Neumarkt nach eingehender Prüfung durch das Rechtsamt und eine Anwaltskanzlei für unzulässig. Es sei nicht möglich, mittels Begehren die Gestaltung bis ins letzte Detail vorzuschreiben. Jetzt soll das Thema in die Ausschüsse und in den Stadtrat. Die Stadt will vorhabenbezogene Bebauungspläne aufstellen." - DNN vom 13.06.03
SZ vom 13.06.03 - "Fragestellung für rechtswidrig erklärt"


Für den Erfolg des Bürgerbegehrens sind ca. 57.800 Stimmen erforderlich. Am 16.04.2004 wurden 67.903 Unterschriften, davon 63.339 Unterschriften von wahlberechtigten Dresdnern, zusammengefaßt in 40 Ordnern, Herrn Oberbürgermeister Roßberg persönlich übergeben. (Zusätzlich wurden ca. 5000 Stimmen von Auswärtigen übergeben.)
Das Sammeln der Unterschriften war ein riesiger Kraftakt - z.B. wurden 250.000 (!) Briefkästen im Dresdner Stadtgebiet von 100 Mitgliedern und einigen Helfern mit Unterschriftenformularen bestückt.

Die GHND geht davon aus, daß aufgrund sorgfältiger Prüfung die Anzahl der ungültigen Stimmen verhältnismäßig gering sein wird, so daß die erforderlich Stimmenanzahl erreicht wird. Derzeit werden die Unterschriften durch das Rechtsamt der Stadt Dresden geprüft.
Zur Übergabe der Stimmen war auch Herr Baubürgermeister Feßenmayr sowie die Presse anwesend. Herr Feßenmayr hat ohne Beteiligung der GHND mit der Presse gesprochen. Er hat dabei zum Ausdruck gebracht, daß er nur die Forderung auf der Vorderseite, nicht aber die (konkretisierenden) Forderungen auf der Rückseite des Unterschriftenformulares akzeptieren könne.

Am 29.04.2003 ist der Vorstand zu einem Gespräch bei Herrn Oberbürgermeister Roßberg eingeladen. Herr Roßberg hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß er, wenn es in seiner Macht stünde, im Rahmen des Bürgerbegehrens das Quorum von 15 % auf 5 % gesenkt hätte.

Die Presse stand dem Bürgerbegehren nicht immer freundlich gegenüber. So sah sich die GHND Angriffen der Presse ausgesetzt, nachdem die GHND mehrfach Kontakt mit dem Regierungspräsidium wegen des geplanten Abrisses der erhaltenswerten Keller im Neumarktgebiet hatte, um den Abriß der Keller zu verhindern. Nachdem die VVK ohne behördliche Genehmigung mit dem Abriß begonnen hatte wurde er auf Veranlassung der GHND durch die Behörde zunächst eingestellt. Daraufhin hat Herr Gabler von der VVK bei der Presse interveniert, was zu heftigen Reaktionen der Presse gegenüber der GHND geführt hat.

Herr Rechtsanwalt Fahrenbruch stellt nochmals zusammenfassend Wirkung und Vorgehensweise bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid dar. Ist ein Bürgerbegehren erfolgreich, d. h. wurde die Unterstützung des Begehrens durch die Unterschriften von mindestens 15 % der wahlberechtigten Dresdner Bürger erreicht, so hat der Stadtrat zwei Möglichkeiten:
1. Der Stadtrat führt nach Gemeindeordnung einen Bürgerentscheid durch. Ein Bürgerentscheid wird entsprechend einer Wahl durchgeführt, bei der aller wahlberechtigten Bürger an einem bestimmten Tag aufgefordert sind, über das in Frage stehende Thema abzustimmen. Diese Vorgehensweise ist für die Stadt kostenintensiv.
2. Um Kosten und Aufwand zu sparen, kann der Stadtrat aber auch auf die Durchführung des Bürgerentscheides verzichten, wenn er einen verbindlichen Stadtratsbeschluß erläßt, der die Forderungen des Bürgerbegehrens vollständig umsetzt.

(aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 27.04.03)



1. Text des Bürgerbegehrens vom September 2002 im Wortlaut
Vorderseite (im pdf-format) - Generelle Fragestellung, die mit Ja oder Nein beantwortet werden soll.
Rückseite (im pdf-format): konkrete Inhaltliche Maßgaben, z.B. welche der 78 Leitbauten verbindlich festgelegt werden sollen und nach welchen genauen Kriterien die Neu- und Füllbauten gebaut werden sollen.

2. Presseerklärung der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. vom 19.09.2002 betreffend die Initiierung eines Bürgerbegehrens zur Gestaltung des Dresdener Neumarktes:

"Wir glauben, dass durch die Flutkatastrophe vielen Menschen bewusst geworden ist, was weiterer kultureller Verlust für die Stadt Dresden und das Land Sachsen bedeuten würde.
An geschlossener Semperoper, Gemäldegalerie, beschädigten Schlossgebäuden und geschlossenen Großhotels, Reisestornierungen zwischen 80 und 100% kann der Stellenwert von Kultur und Tourismus für unsere Stadt gemessen werden. Deshalb tritt die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. kompromisslos für die weitgehende Rekonstruktion des Neumarktes ein.
Der wiedererrichtete Neumarkt wird für Dresdner und Touristen ein Anziehungspunkt von großer Bedeutung sein, wovon die Schaffung vieler dauerhafter Arbeitsplätze zu erwarten ist. Auch für die Industrieansiedlung mit hochqualifizierten Arbeitskräften spielen die sogenannten weichen Standortfaktoren mittlerweile eine entscheidende Rolle.
Von der Verwaltung wird in öffentlichen Diskussionen bestritten, dass die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. legitimiert ist, für einen überwiegenden Teil der Dresdner Bürgerschaft zu sprechen. Das wollen wir wiederlegen. Schon bei der Gründung der Gesellschaft hat der Vorstand ein eventuelles Bürgerbegehren mit ins Kalkül gezogen. Zitat: "Wenn nötig gehen wir bis zum Bürgerentscheid" (DNN 26. Oktober 2000). Nachdem im Neumarktgebiet zwei Neubauten entstanden sind, Coselpalais-Anbau mit überdimensionierter Tiefgarageneinfahrt, sowie der Advantariegel, von den städtischen Entscheidungsträgern als "angepasste" Neubauten bezeichnet, regt sich zunehmend Widerstand in der Dresdner Bevölkerung. Auch der Entwurf für den Neubau an der Frauenstraße widerspricht in allen Gestaltungsmerkmalen (Grundriss, Fassadengestaltung, Materialität und Dachform) der vom Stadtrat gebilligten Gestaltungskonzeption für den Neumarkt. Wir fordern die Einhaltung der gebilligten Konzeption, indem die Parzelligkeit des Gebietes gewahrt wird, um die angestrebte kleinteilige Nutzung zu gewährleisten. Neben den zu erstellenden Leitbauten (Rekonstruktionen) müssen sich die Füllbauten in handwerklich traditioneller Bauweise mit Putzfassaden und Sandsteineinfassungen, ziegelgedeckten Sattel- und Mansarddächern, mit stehenden Gaupen, Dachhechten, den Rekonstruktionen unterordnen bzw. anpassen, sie dürfen sich nicht in den Vordergrund spielen.
Nach Umfragen in unserem Informationspavillon am Neumarkt ist ein großer Teil der Dresdner Bevölkerung und der Dresdenbesucher für die Rekonstruktion und gegen modische Architektur im Neumarktgebiet, zwischen Schießgasse, Brühlscher Terrasse, Taschenbergpalais und Wilsdruffer Straße.
Wir fragen uns, warum ausgerechnet der Neumarkt durch experimentelles Bauen zum Architekturlaboratorium entwickelt werden soll, während an der Prager Straße bzw. am Wiener Platz, wo geeignetes Terrain zur Verfügung steht, Gebäude in konventioneller Rasterarchitektur entstehen. In der Zeit seit 1989 ist in Dresden nur eine Handvoll guter Neubauten entstanden, und ausgerechnet am Neumarkt glaubt sich moderne Architektur profilieren zu müssen, mit dem Ziel, an der rekonstruierten Frauenkirche zu partizipieren.
Aus diesem Grunde rufen wir die Dresdner Bevölkerung auf, am 22. September 2002 von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und gleichzeitig ihre Stimme für den Historischen Neumarkt abzugeben.
Im Rahmen dieses Bürgerbegehrens sammeln wir für die von den Fluten betroffenen Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (60%), Stadtmuseum Dresden (20%) und für die Unterstützung einer Rekonstruktion am Neumarkt (20%). Wir bitten alle Dresdner um eine Spende von 1 oder 2 EURO!"



Ende März wird das Bürgerbegehren abgeschlossen. Nach Abgabe der Listen beginnt die Arbeit der Verwaltung: Zunächst prüft das Einwohneramt anhand des Melderegisters die Gültigkeit der Unterschriften. Das kann bis zu vier Wochen dauern. Dann nimmt das Rechtsamt den Text unter die Lupe. Auf dieser Basis erarbeiten die Fachausschüsse die Vorlage für den Stadtrat. Letztlich muss dieser über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und einen Bürgerentscheid befinden. Letzterer würde innerhalb einer Drei-Monats-Frist ein Abstimmungsverfahren für alle Bürger erfordern. Kosten: rund 200.000 Euro. "Wir wollen nicht unbedingt den Bürgerentscheid. Aber es muss sich jetzt in der Verwaltung etwas bewegen", fordert Reimann. Erklärtes Ziel der GHND ist es, Entscheidungen gemeinsam mit der Stadt und den Investoren zu fällen.


 


Die Sanierung und Modernisierung der Barockhäuser Hauptstraße 9 bis 19 in der Inneren Neustadt ist abgeschlossen. Das Ergebnis ist tatsächlich eine äußerst befriedigende Arbeit. Qualitätsvolle Sanierung, schlüssiges Nutzungskonzept (sächsische Handwerkerpassage) und vor allem: ein gelungener Neubau.

Beispiel: Handwerkerpassage

Da hat die Wohnbau Nordwest Dresden wirklich gute Arbeit geleistet. Im Hofbereich ist ein sensibel angepaßter Neubau entstanden, der sich sehen lassen kann und der ein Vorbild sein könnte für die im Neumarktbereich zu errichtenden "Füllbauten", die keine Rekonstruktionen sein werden. Dieser zurückhaltende Bau erfüllt genau die Punkte der noch nicht verabschiedeten Neumarktsatzung, die uns wichtig erscheinen und ist doch deutlich ein Haus unserer Zeit:

- Ziegeldach
- traditionelle Dachgauben
- heller Putz
- Gliederung durch Gesims (hier unterm 3. Geschoss)
- aufrecht hochstehende Fenster, angepaßte Geschosshöhe
- ein Glas-Steinanteil von etwa 30 - 70 %
- im Hofbereich deutliches Kenntlichmachen zwischen Originalbestand
_(differenzierte Fenstersprossung) und Neubau ("moderne" Unterteilung)
- Andeutung einer Fensterumrahmung
- Wiederherstellung der alten Hofstruktur
- im Blockinneren eine freundliche Grünzonengestaltung


 



"Die Beachtung der Maßstäbe für die alte Innenstadt bleibt auch die Voraussetzung für den Wiederaufbau eines Dresdens, das den Traditionen des nationalen Kulturerbes gerecht werden will. Im einzelnen kann der Architekt dann

zu neuen Lösungen schreiten, ohne daß das Gesamtbild darunter leidet."

Fritz Löffler in "Das Alte Dresden", Dresden 1982, S. 118


Wichtige Punkte im Bürgerbegehren

Wir wollen an dieser Stelle noch mal auf wichtige Punkte unseres angestrebten Bürgerbegehrens hinweisen:

  • der städtische Bebauungsplan mit der dort festgelegten Anzahl von Rekonstruktionsbauten ist verbindlich zu verabschieden und muss in den folgenden Jahren(zehnten) auch gesetzlich bindende Grundlage für alle Bauherren sein.

  • Ausnahmeregelungen dürfen in der Satzung nicht verankert werden, da sie sonst den mühsam errungenen Konsens dieses Regelwerkes sprengen könnten.

  • Dieser vom Dresdner Stadtrat abgesegnete "B-Plan" kann dann als Planungssicherheit für alle bauwilligen Investoren angesehen werden.

  • Wir sind strikt gegen den Wiederaufbau des 1791 abgebrochenen Gewandhauses auf dem Neumarkt- egal ob in moderner oder historischer Form. Dieser Neubau würde den Barockplatz mit seinen geschlossenen Platzwänden zerstören. Das Dresdner Stadtplanungsamt sollte die Planungen hierfür noch einmal überdenken.

 

Modell des Neumarktes im Info-Pavillon am Neumarkt
Modell des Neumarktes im Info-Pavillon am Neumarkt. Zum besseren Verständnis der Problematik wurde das Architekturmodell von Stefan Braunfels (München) eingearbeitet. An die Stelle des alten Renaissance-Rathauses setzt der Architekt einen modernen Glasbau.

  Belotto's Neumarkt von 1750
Canalettos Kupferstich vom Neumarkt um 1750, links: die beiden Giebel des alten Renaissance-Gewandhauses von Paul Buchner (1591). Aufs Jahr genau wurde dieses, nachdem es bereits 1760 durch Beschuß beschädigt worden war, 1791 wegen Baufälligkeit abgebrochen und nicht wieder aufgebaut.


Zusammenhänge der Neumarkt Gestaltungssatzung finden
Sie auch unter dem Verweis "Neu- und Füllbauten"

 

Pressestimmen

Blobel ruft zum Bürgerbegehren - Nobelpreisträger wirbt für historischen Neumarkt.
SZ vom 06.11.02 (Link leider nicht mehr verfügbar.)

Unterschreiben mit dem Bauch
- Eine Bürger-Abstimmung soll am Neumarkt Harmonie statt bunter Vögel bringen - SZ vom 23.10.02 (Link leider nicht mehr verfügbar.)

"Investoren kann man nicht zwingen“ - Baubürgermeister Herbert Feßenmayr (CDU) zu Bürgerbegehren und Baubeginn - SZ vom 23.10.02 (Link leider nicht mehr verfügbar.)

Reaktionen auf die Initiierung eines Bürgerbegehrens: "Baubürgermeister Feßenmayer sieht der Unterschriftenaktion der GHND gelassen entgegen. 'Das Baugesetzbuch kann auch ein Bürgerbegehren nicht aushebeln', so Feßenmayer." Der gesamte Artikel: DNN vom 24.09. (PDF) Zur grundsätzlichen Diskussion um das Bürgerbegehren siehe die Stellungnahmen im Gästebuch sowie die unerfreuliche, weil einseitige Berichterstattung der DNN vom 23.09. (PDF)