23.04.2004
Die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden hat am 23.04.2004 über ihren Rechtsanwalt Klage
beim Verwaltungsgericht Dresden gegen den Stadtrat der Landeshauptstadt
und die Landeshauptstadt Dresden eingereicht. Näheres
zur Klage gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens und der Stimmenauszählung
04.11.2003
Der Vorstand der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V. gibt
folgendes bekannt:
1.) Die "Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e. V." hat ein externes
Rechtsgutachten zur Klärung der Frage in Auftrag gegeben, ob das Bürgerbegehren
"Ja! Zum historischen Neumarkt" rechtmäßig ist oder nicht.
2.) Der Gutachter, der Dresdner Staats- und Verfassungsjurist Rechtsanwalt
Peter Neumann, Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der TU-Dresden,
kommt in dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren mit der Rechtsordnung in
Einklang steht. Das Bürgerbegehren ist zulässig.
3.) Das Bürgerbegehren ist danach gerichtet auf: a) die Verabschiedung
eines Planaufstellungsbeschlusses gem. §2 Abs. 1 Satz 2 BauGB durch den
Rat der Landeshauptstadt Dresden
b) den Erlaß einer Gestaltungssatzung gem. § 83 Abs. 1 SächsBauO durch
den Rat der Landeshauptstadt Dresden
c) den Eckpunkt historische Orientierung an dem Zustand des Dresdner Neumarktes
am 13.Februar 1945, d. h. vor seiner Zerstörung durch die Bombenangriffe.
d) Die historische Orientierung an dem Zustand vor der Zerstörung im Februar
1945 gilt gleichermaßen für den Beschluß der Stadt Dresden einen Bauleitplan
aufzustellen und den Erlaß der Gestaltungssatzung
Um eine eventuelle Prozessführung nicht zu gefährden, können wir leider
keine weitergehenden Aussagen hier veröffentlichen. Wir bitten um Verständnis.
Torsten Kulke, Stellv. Vorsitzender GHND e. V
Am 16. April 2003 fand die feierliche Überreichung der gesammelten
Unterschriften in 40 (!) Aktenordnern an Oberbürgermeister Roßberg
(rechts) und Baubürgermeister Feßenmeyer (links) statt (mitte:
GHND-Vorsitzender Reimann).
Am 16. April 2003 wurden durch die Unterzeichner des Bürgerbegehrens die
Unterschriften an Baubürgermeister Herbert Feßenmayr und Oberbürgermeister
Ingolf Roßberg übergeben. Die Unterzeichner geben folgendes Endergebnis
bekannt:
abgegebene Stimmen: 67.903
davon wahlberechtigte Dresdner: 63.338 Stimmen
Besucher/Einwohner angrenzender Gemeinden: 4.565 Stimmen
Die benötigte Stimmenzahl lag bei ca. 57.600 Stimmen. Das sind 15 % der
wahlberechtigten Dresdner und eines oder überhaupt das höchste Quorum
in der Bundesrepublik Deutschland. Damit ist die erste Etappe geschafft
und wir hoffen nun auf positivere Signale für eine engere Zusammenarbeit
zwischen Stadt, den Investoren und der GHND. Eine tolle Team-Leistung.
Die Unterzeichner bedanken sich bei allen aktiven Mitgliedern des Vereins,
die diese Leistung erst möglich gemacht haben. Es ist IHR Ergebnis.
Stadtverwaltung Dresden hält Bürgerbegehren für unzulässig (Juni
2003)
"Die Stadt hält das Bürgerbegehren zum historischen Neumarkt nach
eingehender Prüfung durch das Rechtsamt und eine Anwaltskanzlei für unzulässig.
Es sei nicht möglich, mittels Begehren die Gestaltung bis ins letzte Detail
vorzuschreiben. Jetzt soll das Thema in die Ausschüsse und in den Stadtrat.
Die Stadt will vorhabenbezogene Bebauungspläne aufstellen." - DNN
vom 13.06.03
SZ vom 13.06.03
- "Fragestellung für rechtswidrig erklärt"
Für
den Erfolg des Bürgerbegehrens sind ca. 57.800 Stimmen erforderlich.
Am 16.04.2004 wurden 67.903 Unterschriften, davon 63.339 Unterschriften
von wahlberechtigten Dresdnern, zusammengefaßt in 40 Ordnern, Herrn Oberbürgermeister
Roßberg persönlich übergeben. (Zusätzlich wurden ca. 5000 Stimmen von
Auswärtigen übergeben.)
Das Sammeln der Unterschriften war ein riesiger Kraftakt - z.B. wurden
250.000 (!) Briefkästen im Dresdner Stadtgebiet von 100 Mitgliedern und
einigen Helfern mit Unterschriftenformularen bestückt.
Die GHND geht davon aus, daß aufgrund sorgfältiger Prüfung die Anzahl
der ungültigen Stimmen verhältnismäßig gering sein wird, so daß die erforderlich
Stimmenanzahl erreicht wird. Derzeit werden die Unterschriften durch das
Rechtsamt der Stadt Dresden geprüft.
Zur Übergabe der Stimmen war auch Herr Baubürgermeister Feßenmayr sowie
die Presse anwesend. Herr Feßenmayr hat ohne Beteiligung der GHND mit
der Presse gesprochen. Er hat dabei zum Ausdruck gebracht, daß er nur
die Forderung auf der Vorderseite, nicht aber die (konkretisierenden)
Forderungen auf der Rückseite des Unterschriftenformulares akzeptieren
könne.
Am 29.04.2003 ist der Vorstand zu einem Gespräch bei Herrn Oberbürgermeister
Roßberg eingeladen. Herr Roßberg hat bereits zum Ausdruck gebracht, daß
er, wenn es in seiner Macht stünde, im Rahmen des Bürgerbegehrens das
Quorum von 15 % auf 5 % gesenkt hätte.
Die Presse stand dem Bürgerbegehren nicht immer freundlich gegenüber.
So sah sich die GHND Angriffen der Presse ausgesetzt, nachdem die GHND
mehrfach Kontakt mit dem Regierungspräsidium wegen des geplanten Abrisses
der erhaltenswerten Keller im Neumarktgebiet hatte, um den Abriß der Keller
zu verhindern. Nachdem die VVK ohne behördliche Genehmigung mit dem Abriß
begonnen hatte wurde er auf Veranlassung der GHND durch die Behörde zunächst
eingestellt. Daraufhin hat Herr Gabler von der VVK bei der Presse interveniert,
was zu heftigen Reaktionen der Presse gegenüber der GHND geführt hat.
Herr Rechtsanwalt Fahrenbruch stellt nochmals zusammenfassend Wirkung
und Vorgehensweise bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid dar. Ist
ein Bürgerbegehren erfolgreich, d. h. wurde die Unterstützung des Begehrens
durch die Unterschriften von mindestens 15 % der wahlberechtigten Dresdner
Bürger erreicht, so hat der Stadtrat zwei Möglichkeiten:
1. Der Stadtrat führt nach Gemeindeordnung einen Bürgerentscheid durch.
Ein Bürgerentscheid wird entsprechend einer Wahl durchgeführt, bei der
aller wahlberechtigten Bürger an einem bestimmten Tag aufgefordert sind,
über das in Frage stehende Thema abzustimmen. Diese Vorgehensweise ist
für die Stadt kostenintensiv.
2. Um Kosten und Aufwand zu sparen, kann der Stadtrat aber auch auf die
Durchführung des Bürgerentscheides verzichten, wenn er einen verbindlichen
Stadtratsbeschluß erläßt, der die Forderungen des Bürgerbegehrens vollständig
umsetzt.
(aus dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 27.04.03)
1. Text des Bürgerbegehrens vom September 2002 im Wortlaut
Vorderseite
(im pdf-format) - Generelle Fragestellung, die mit Ja oder Nein beantwortet
werden soll.
Rückseite (im
pdf-format): konkrete Inhaltliche Maßgaben, z.B. welche der 78 Leitbauten
verbindlich festgelegt werden sollen und nach welchen genauen Kriterien
die Neu- und Füllbauten gebaut werden sollen.
2.
Presseerklärung der Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden
e.V. vom 19.09.2002 betreffend
die Initiierung eines Bürgerbegehrens zur Gestaltung des Dresdener
Neumarktes:
"Wir
glauben, dass durch die Flutkatastrophe vielen Menschen bewusst
geworden ist, was weiterer kultureller Verlust für die Stadt
Dresden und das Land Sachsen bedeuten würde.
An geschlossener Semperoper, Gemäldegalerie, beschädigten
Schlossgebäuden und geschlossenen Großhotels, Reisestornierungen
zwischen 80 und 100% kann der Stellenwert von Kultur und Tourismus
für unsere Stadt gemessen werden. Deshalb tritt die Gesellschaft
Historischer Neumarkt Dresden e.V. kompromisslos für die weitgehende
Rekonstruktion des Neumarktes ein.
Der wiedererrichtete Neumarkt wird für Dresdner und Touristen
ein Anziehungspunkt von großer Bedeutung sein, wovon die Schaffung
vieler dauerhafter Arbeitsplätze zu erwarten ist. Auch für
die Industrieansiedlung mit hochqualifizierten Arbeitskräften
spielen die sogenannten weichen Standortfaktoren mittlerweile eine
entscheidende Rolle.
Von der Verwaltung wird in öffentlichen Diskussionen bestritten,
dass die Gesellschaft Historischer Neumarkt Dresden e.V. legitimiert
ist, für einen überwiegenden Teil der Dresdner Bürgerschaft
zu sprechen. Das wollen wir wiederlegen. Schon bei der Gründung
der Gesellschaft hat der Vorstand ein eventuelles Bürgerbegehren
mit ins Kalkül gezogen. Zitat: "Wenn nötig gehen
wir bis zum Bürgerentscheid" (DNN 26. Oktober 2000). Nachdem
im Neumarktgebiet zwei Neubauten entstanden sind, Coselpalais-Anbau
mit überdimensionierter Tiefgarageneinfahrt, sowie der Advantariegel,
von den städtischen Entscheidungsträgern als "angepasste"
Neubauten bezeichnet, regt sich zunehmend Widerstand in der Dresdner
Bevölkerung. Auch der Entwurf für den Neubau an der Frauenstraße
widerspricht in allen Gestaltungsmerkmalen (Grundriss, Fassadengestaltung,
Materialität und Dachform) der vom Stadtrat gebilligten Gestaltungskonzeption
für den Neumarkt. Wir fordern die Einhaltung der gebilligten
Konzeption, indem die Parzelligkeit des Gebietes gewahrt wird, um
die angestrebte kleinteilige Nutzung zu gewährleisten. Neben
den zu erstellenden Leitbauten (Rekonstruktionen) müssen sich
die Füllbauten in handwerklich traditioneller Bauweise mit
Putzfassaden und Sandsteineinfassungen, ziegelgedeckten Sattel-
und Mansarddächern, mit stehenden Gaupen, Dachhechten, den
Rekonstruktionen unterordnen bzw. anpassen, sie dürfen sich
nicht in den Vordergrund spielen.
Nach Umfragen in unserem Informationspavillon am Neumarkt ist ein
großer Teil der Dresdner Bevölkerung und der Dresdenbesucher
für die Rekonstruktion und gegen modische Architektur im Neumarktgebiet,
zwischen Schießgasse, Brühlscher Terrasse, Taschenbergpalais
und Wilsdruffer Straße.
Wir fragen uns, warum ausgerechnet der Neumarkt durch experimentelles
Bauen zum Architekturlaboratorium entwickelt werden soll, während
an der Prager Straße bzw. am Wiener Platz, wo geeignetes Terrain
zur Verfügung steht, Gebäude in konventioneller Rasterarchitektur
entstehen. In der Zeit seit 1989 ist in Dresden nur eine Handvoll
guter Neubauten entstanden, und ausgerechnet am Neumarkt glaubt
sich moderne Architektur profilieren zu müssen, mit dem Ziel,
an der rekonstruierten Frauenkirche zu partizipieren.
Aus diesem Grunde rufen wir die Dresdner Bevölkerung auf, am
22. September 2002 von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und gleichzeitig
ihre Stimme für den Historischen Neumarkt abzugeben.
Im Rahmen dieses Bürgerbegehrens sammeln wir für die von
den Fluten betroffenen Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (60%),
Stadtmuseum Dresden (20%) und für die Unterstützung einer
Rekonstruktion am Neumarkt (20%). Wir bitten alle Dresdner um eine
Spende von 1 oder 2 EURO!"
Ende März
wird das Bürgerbegehren abgeschlossen. Nach Abgabe der Listen
beginnt die Arbeit der Verwaltung: Zunächst prüft das Einwohneramt
anhand des Melderegisters die Gültigkeit der Unterschriften. Das
kann bis zu vier Wochen dauern. Dann nimmt das Rechtsamt den Text
unter die Lupe. Auf dieser Basis erarbeiten die Fachausschüsse die
Vorlage für den Stadtrat. Letztlich muss dieser über die Zulässigkeit
des Bürgerbegehrens und einen Bürgerentscheid befinden. Letzterer
würde innerhalb einer Drei-Monats-Frist ein Abstimmungsverfahren
für alle Bürger erfordern. Kosten: rund 200.000 Euro.
"Wir wollen nicht unbedingt den Bürgerentscheid. Aber es muss sich
jetzt in der Verwaltung etwas bewegen", fordert Reimann. Erklärtes
Ziel der GHND ist es, Entscheidungen gemeinsam mit der Stadt und
den Investoren zu fällen.
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Die Sanierung und Modernisierung der Barockhäuser Hauptstraße 9 bis 19
in der Inneren Neustadt ist abgeschlossen. Das Ergebnis ist tatsächlich
eine äußerst befriedigende Arbeit. Qualitätsvolle Sanierung,
schlüssiges Nutzungskonzept (sächsische Handwerkerpassage) und
vor allem: ein gelungener Neubau.
Beispiel: Handwerkerpassage
Da hat die Wohnbau
Nordwest Dresden wirklich gute Arbeit geleistet. Im Hofbereich ist
ein sensibel angepaßter Neubau entstanden, der sich sehen lassen
kann und der ein Vorbild sein könnte für die im Neumarktbereich
zu errichtenden "Füllbauten", die keine Rekonstruktionen
sein werden. Dieser zurückhaltende Bau erfüllt genau die Punkte
der noch nicht verabschiedeten Neumarktsatzung, die uns wichtig erscheinen
und ist doch deutlich ein Haus unserer Zeit:
- Ziegeldach
- traditionelle Dachgauben
- heller Putz
- Gliederung durch Gesims (hier unterm 3. Geschoss)
- aufrecht hochstehende Fenster, angepaßte Geschosshöhe
- ein Glas-Steinanteil von etwa 30 - 70 %
- im Hofbereich deutliches Kenntlichmachen zwischen Originalbestand
_(differenzierte Fenstersprossung) und Neubau
("moderne" Unterteilung)
- Andeutung einer Fensterumrahmung
- Wiederherstellung der alten Hofstruktur
- im Blockinneren eine freundliche Grünzonengestaltung
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